Organisatorisches

In Österreich ist Ergotherapie verordnungspflichtig. Sie benötigen daher für die ergotherapeutische Behandlung ihres Kindes eine Verordnung von einem Facharzt/ einer Fachärztin oder einem Allgemeinmediziner/ einer Allgemeinmedizinerin.
Auf der Verordnung sind neben den Stammdaten des Patienten/ der Patientin eine Diagnose und eine Therapieempfehlung mit zeitlichem Umfang z.B. „10x Ergotherapie à 60 Min.“ unbedingt erforderlich.

Für Versicherte der ÖGK übernehme ich die Abrechnung mit der Krankenkasse direkt, da ich Vertragstherapeutin der ÖGK bin. Es entstehen für Sie keine Kosten!

 

Für Versicherte aller anderen Krankenkassen bin ich ausschließlich als Wahltherapeutin tätig.  Momentan verrechne ich 85.- Euro für eine Therapieeinheit.  Um hier einen Teil der Therapiekosten anteilig von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, ist es ratsam die Verordnung spätestens bis vor der zweiten Behandlung chefärztlich bei ihrer Krankenkasse bewilligen zu lassen. Die von mir ausgestellte Honorarnote, reichen Sie dann im Anschluss zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Refundierung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Viele Zusatzversicherungen übernehmen den verbleibenden Kostenanteil.